Pädagogisch-Audiologisches Beratungszentrum
August-Hölscher-Straße 89
49080 Osnabrück
Kontakt zur Terminvergabe:
Tel.: 0541 - 9410-200
Fax: 0541 - 9410-301
E-Mail: Beratungszentrum@LBZH-OS.Niedersachsen.de
Pädagogisch-Audiologisches Beratungszentrum (PABZ)
Die Pädagogische Audiologie ist Bestandteil einer breit angelegten Diagnostik, welche die Auswirkungen einer Hörschädigung bei Kindern und Jugendlichen auf die Gesamtentwicklung unter fachpädagogischen Fragestellungen überprüft, interpretiert und bewertet. Dies erfordert grundsätzlich auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, bspw. mit den Fachdisziplinen Pädaudiologie/Phoniatrie, HNO-Heilkunde, Hörgeräteakustik, Sozialpädiatrie oder Logopädie.
Zum Spektrum von Hörstörungen, mit denen sich die Pädagogische Audiologie auseinandersetzt, gehören bspw. Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, verschiedenste Formen der Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit, chronische Mittelohrprobleme oder auch Hyperakusis.
Im Zentrum des pädagogisch-audiologischen Handelns stehen die fachpädagogische Begutachtung, Beratung und Förderung. Das Ziel ist es, förderpädagogische Hilfen zu begründen und einzuleiten (z. B. Hörfrühförderung, Mobiler Dienst „Hören“, Kontrollen der Hörtechnik bei den zuständigen Akustikern, medizinische Abklärungen). Die optimale Förderung der Hörfähigkeit des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Gesamtentwicklung soll sichergestellt werden.
Im Pädagogisch-Audiologischen Beratungszentrum des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte in Osnabrück werden vorrangig drei verschiedene Schwerpunkte abgedeckt:
1. Erstvorstellung / fachpädagogische Begutachtung / Beratung (meistens Eltern)
2. Verlaufskontrollen von Kindern mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich „Hören“
3. Hörscreenings (vorrangig in Sprachheilkindergärten)
Durchgeführt werden die pädagogisch-audiologischen Überprüfungen von spezialisierten Hörgeschädigtenpädagogen und/oder Pädakustikern.
In manchen Fällen führen wir auch eine weiterführende Intelligenzdiagnostik durch, um bspw. die Auswirkungen einer Hörschädigung von einer Lernbehinderung abzugrenzen.
Wer kann zur Hörprüfung ins PABZ kommen?
Kleinkinder, Kinder und Jugendliche können entsprechend der vorhandenen Terminkapazität kostenlos und ohne ärztliche Überweisung vorgestellt werden. Eine endgültige Terminvergabe bzw. -zusage ist allerdings erst möglich, wenn die von uns angeforderten Unterlagen vorliegen. Hierzu zählt bspw. eine medizinische Diagnose durch einen Pädaudiologen/Phoniater oder HNO-Arzt.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist in der Regel zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Für eine pädagogisch-audiologische Überprüfung durch uns in Ihrem Landkreis können Sie auch bei unseren Kooperationspartnern nach Terminen fragen:
Landkreis Diepholz (Terminvergabe über das Gesundheitsamt)
Telefon: 04242 - 9764629
Telefon: 05931 - 849871
Landkreis Grafschaft Bentheim (Terminvergabe über das Gesundheitsamt)
Telefon: 05921 - 961869
Landkreis Nienburg (Terminvergabe über das Gesundheitsamt)
Telefon: 05021 - 967926
Landkreis Schaumburg (Terminvergabe über das Gesundheitsamt)
Telefon: 05721 - 7032525
Telefon: 04441 - 8982214
Carsten Gregor, Koordination Pädagogische Audiologie
E-Mail: Carsten.Gregor@LBZH-OS.Niedersachsen.de